Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
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Es gibt in der Versicherungswirtschaft zahlreiche Hebel, um das operative Geschäft und die Produkte nachhaltig zu gestalten. Wie sehr sie schon in der Breite genutzt werden, verdeutlicht der kürzlich veröffentlichte dritte Nachhaltigkeitsbericht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Kernergebnis bringt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen auf den Punkt: „Mit der Vorlage unseres dritten Nachhaltigkeitsberichts sehen wir einen Sektor, der die Transformation aktiv angenommen hat.“
Immer mehr Versicherer bekennen sich zu den Pariser Klimazielen und den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen. Wie das in der Praxis aussehen kann, illustriert Asmussen mit einem Trend in der Kfz-Versicherung: „In der Schaden- und Unfallversicherung achten jetzt zum Beispiel 81 Prozent der Unternehmen darauf, dass die Schadenregulierung nach einem Autounfall nachhaltig erfolgt und eine Reparatur dem Neukauf vorgezogen wird.“ Knapp jeder zweite Versicherer (Vorjahr: jeder dritte) berücksichtigt bei der Übernahme von Risiken ökologische und soziale Aspekte. Die Quote der nach Nachhaltigkeitskriterien investierten Kapitalanlagen ist von 88 auf 90 Prozent gestiegen, und auch bei den internen Geschäftsprozessen geht es voran: 55 Prozent der berichtenden Versicherer haben mit ihren direkten Emissionen bereits das Netto-Null-Ziel erreicht.
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Damit eine Wohngebäudeversicherung die tatsächlichen Kosten für eine Instandsetzung oder einen Neubau abdeckt, werden die Leistungssummen und Prämien in der Regel jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Versicherung zum gleitenden Neuwert heißt das Prinzip, das einer Unterversicherung vorbeugt. Grundlage des Anpassungsfaktors sind Daten des Statistischen Bundesamtes, konkret der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe.
Wegen der enormen Inflation im Bausektor beträgt der Faktor für das kommende Jahr 7,5 Prozent. Immerhin: Gegenüber diesem Jahr (14,7 Prozent) hat er sich damit fast halbiert. „In Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, findet die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands Anja Käfer-Rohrbach. Vom langjährigen Mittel der Jahre 2013 bis 2023, nämlich 4,3 Prozent, ist der Anpassungsfaktor 2024 allerdings auch noch weit entfernt. Die aktuelle Inflationsentwicklung lässt indes hoffen, dass er sich dieser Marke im kommenden Jahr weiter annähern wird. „Unsere VersicherungsnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass die gleitende Neuwertversicherung jederzeit auch existenzbedrohende Schäden vollständig abdeckt. Niemand muss in Zeiten hoher Inflation eine Unterversicherung fürchten“, hebt Käfer-Rohrbach die Stabilität der Wohngebäudeversicherung hierzulande hervor.
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Rechnerisch kommt es alle zwei Minuten zu einem Zusammenprall eines kaskoversicherten Autos mit einem Wildtier – in Summe ergibt das rund 265.000 Fälle für das Jahr 2022. Da die Reparaturkosten steigen, müssen die Versicherer immer höhere durchschnittliche Schadenssummen überweisen: Nach circa 3.300 Euro im Vorjahr standen 2022 knapp 3.600 Euro zu Buche. Verantwortlich dafür sind im Wesentlichen anziehende Preise für Karosserieteile, aber auch höhere Stundensätze der Kfz-Werkstätten. Die Gesamtaufwendungen beliefen sich bundesweit zuletzt auf rund 950 Millionen Euro.
Neben April und Mai sind die Monate Oktober bis Dezember besonders wildunfallträchtig. Die Versicherer empfehlen, bei einer drohenden Kollision im Zweifelsfall auf Ausweichmanöver zu verzichten, da der Zusammenprall mit einem entgegenkommenden Auto oder einem Baum größeres Gefahrenpotenzial berge. Wenn noch möglich, solle das Licht abgeblendet und langsam vorbeigefahren werden. Kommt es zu einer Kollision, sollten folgende Punkte beachtet werden: Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Tier nicht anfassen, Fotos machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherer benachrichtigen (bevor das Auto repariert oder anderweitig verändert wird).
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Viele Menschen können nicht beziffern, mit welchen Alterseinkünften sie zu rechnen haben. Wer sorgenfrei dem Ruhestand entgegengehen möchte, sollte diese wichtigen Zahlen allerdings kennen. Seit einigen Wochen sind sie einfacher verfügbar, nämlich online.
Die „digitale Rentenübersicht“, von der Bundesregierung per Gesetz eingeführt, listet tagesaktuell alle Ansprüche aus allen Schichten auf. Auf dieser Basis lässt sich die Vorsorge solide planen und im Blick behalten, ohne dass man zunächst alle entsprechenden Papierbelege hervorkramen muss – von gesetzlichem Rentenbescheid gegebenenfalls über eine betriebliche Altersversorgung bis hin zu privaten Rentenpolicen.
Haken an der Sache: Zugang erhält man nur mit elektronischem Personalausweis (eID), über den Umfragen zufolge nicht einmal jeder zehnte Deutsche verfügt. Immerhin gibt es mit dem Online-Rentenüberblick nun einen guten Grund mehr, die Digitalfunktion des Ausweises bei der nächsten Erneuerung freischalten zu lassen. Die herkömmlichen Bescheide kommen übrigens einstweilen weiterhin auch per Post.
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Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift.
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen variiert das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungen erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Deckungsumfang der eigenen Gebäudepolice checken und im Zweifel eine Elektronikversicherung für die Wärmepumpe abschließen. Für oft weniger als zehn Euro pro Monat deckt sie nicht nur Diebstahl und Vandalismus ab, sondern auch beispielsweise Fehlbedienung oder Überspannung.
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Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt, rangierte das Einkommen von circa 18 Prozent der Rentner und Pensionäre in Deutschland 2021 unter der sogenannten Armutsrisikoschwelle. Diese liegt bei 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median), im Jahr 2021 entsprach das 1.148 Euro. Damit setzt sich eine besorgniserregende Entwicklung fort; 2010 waren noch 12,6 Prozent der Ruheständler von Altersarmut bedroht.
Wer sich nicht auf eine üppige gesetzliche Rente oder Pension freuen kann, sollte frühzeitig privat vorsorgen, um das Verarmungsrisiko im Alter zu entschärfen. Eine Kapitalmarktbeteiligung kann dabei sehr hilfreich sein, gerade in Zeiten hoher Inflation. Wie die Historie zeigt, ist das Risiko bei langfristiger Anlage sehr gering, wenn man bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zur Risikostreuung beachtet. Die Sicherheit einer lebenslangen Rentenzahlung bieten versicherungsförmige Vorsorgeprodukte, etwa Fondspolicen, die auch als geförderte Basisrente erhältlich sind und an den Renditechancen der Kapitalmärkte partizipieren.
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Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) wächst zunehmend aus ihrer Nische heraus: Laut PKV-Verband unterhielten Ende letzten Jahres rund 22.500 Unternehmen ein solches Angebot, ein Zuwachs von mehr als 22 Prozent gegenüber Ende 2021. Gemessen an der Zahl der bKV-begünstigten Mitarbeiter betrug das Plus 11,5 Prozent, womit nun 1,76 Millionen Menschen den Krankenzusatzschutz genießen.
Der positive Trend dürfte hauptsächlich auf den Arbeitskräftemangel zurückgehen: Mit einer bKV, die den Angestellten Gratis-Gesundheitsleistungen über den Krankenkassen-Katalog hinaus eröffnet, können Arbeitgeber ihre Attraktivität merklich steigern und dabei von Steuervergünstigungen profitieren. Welche Art von Gesundheitsleistungen angeboten wird, entscheiden die Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter selbst. Beliebt sind Zahn- und Krankenhausleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankentagegeld oder auch Vorsorge für den Pflegefall. Seit einiger Zeit erobern zudem sogenannte Budgettarife den Markt, die den Angestellten die freie Wahl lassen, bei welcher medizinischen Einrichtung sie ihr persönliches Budget in die eigene Gesundheit investieren.
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Vor allem die Sturmserie aus „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ im Februar macht dieses Jahr erneut zu einem überdurchschnittlich schadenträchtigen. Die Versicherer regulierten in dem Zusammenhang Schäden von 1,4 Milliarden Euro und damit fast die Hälfte der rund 3 Milliarden Euro, die im ersten Halbjahr insgesamt auf das Konto von Naturgefahren gingen. Das unselige Trio rangiert auf Platz drei der verheerendsten Winterstürme in Deutschland seit der Jahrtausendwende. Nur „Jeanett“ (2002) mit 1,5 Milliarden und „Kyrill“ (2007) mit 3,65 Milliarden Euro richteten schwerere Schäden an.
Der langjährige Durchschnitt für Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben in einem ersten Halbjahr liegt bei rund einer Milliarde Euro. 2022 waren es 2,5 Milliarden Euro, zuzüglich rund einer halben Milliarde Euro an Kfz-Schäden – auch dies ein überdurchschnittlicher Wert.
Nicht erfasst sind allerdings die vielen nicht versicherten Schäden – insbesondere beim Elementarschutz von Gebäuden und Hausrat bestehen in Deutschland große Schutzlücken.
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