Archiv: März 2024

Zahl der nachhaltigen Lebensversicherungsprodukte überspringt 200er-Marke

19.03.2024 | Zahl der nachhaltigen Lebensversicherungsprodukte überspringt 200er-Marke

Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihr Geld eine positive Wirkung entfaltet, auch wenn es von Dritten verwaltet wird. Als einer der gewichtigsten Akteure der Finanzmärkte haben die Versicherungen diesen Megatrend aufgegriffen und schwenken konsequent um. Wie eine Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erbrachte, können die Kunden in Deutschland mittlerweile aus über 200 Lebensversicherungsprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen. Überdies werden schon bei 90 Prozent des von den Versicherern gemanagten Kapitals ESG-Aspekte (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung) berücksichtigt. In Kürze werden erste Produkte auf den Markt kommen, die dem von der BaFin definierten „Zuordnungsansatz“ folgen. Den Produkten mit ESG-Bezug sollen dabei die nichtfondsgebundenen nachhaltig investierten Vermögenswerte von Lebensversicherern, Pensionsfonds und Pensionskassen eindeutig zugeordnet werden können. Damit soll mehr Transparenz in einem schwer zu durchschauenden Markt geschaffen werden.
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Musterbedingungen für Cyberversicherungen erhalten Update

12.03.2024 | Musterbedingungen für Cyberversicherungen erhalten Update

Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete Fassung vorgelegt. An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen aktualisiert und präzisiert. „Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen überschätzt würden.
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Kommando zurück! Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gekippt

05.03.2024 | Kommando zurück! Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gekippt

Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte. Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
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