Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2017“ veröffentlicht. Darin werden rund 2,8 Millionen Schäden ausgewertet, die Gesamtkosten von 9,7 Milliarden Euro verursachten.
Wie sich zeigt, sind Oldtimer besonders selten in Haftpflichtfälle involviert. Die unfallträchtigste Pkw-Altersgruppe bilden 16 bis 23 Jahre alte Fahrzeuge – hier stehen 90 Unfälle pro 1.000 Autos zu Buche, bei älteren Fahrzeugen nur 40. Unter Dreijährige kommen auf eine Schadenhäufigkeit von 58 pro 1.000 Pkw.
Anders sieht das Verhältnis bei den Fahrer-Altersgruppen aus: Die bis zu 18-Jährigen verursachen sowohl die meisten Schäden (121 pro 1.000 Pkw) als auch die höchsten Kosten pro Schadensfall (4.088 Euro). Am sichersten fährt es sich statistisch zwischen 42 und 67 Jahren (51 pro 1.000 Pkw). Ein unterdurchschnittliches Risiko besteht übrigens prinzipiell, wenn ein Beamter am Steuer sitzt.
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In den USA und in Großbritannien ist die Idee seit Langem Realität: Jeder Bürger darf eine bestimmte Summe pro Jahr steuerfrei auf ein Vorsorge- bzw. Vermögenskonto einzahlen. Wie das Geld angelegt wird – ob beispielsweise in Rentenversicherungen, Fondssparplänen oder Anleihen –, entscheidet allein der Besitzer. Die US-Amerikaner horten bereits rund 14 Billionen Dollar auf derartigen Konten.
Schon seit Anfang des Jahrtausends wird das Konzept auch in Deutschland diskutiert, doch dann kam erst einmal die Riester-Rente. Die SPD wollte dieser nicht das Wasser abgraben, indem eine weitere private Vorsorgeoption begünstigt wird. Nun unternimmt die FDP einen neuen Vorstoß. Nach ihren Vorstellungen soll jeder Bürger im Jahr 24.000 Euro steuerfrei auf ein Vorsorgekonto einzahlen dürfen. Auch die Grünen stehen der Idee prinzipiell positiv gegenüber, verlangen allerdings andere Rahmenbedingungen als die FDP, beispielweise eine staatlich gelenkte Verwaltung der Konten.
Ohnehin befinden sich beide Parteien in der Opposition, was eine Realisierung des Vermögenskontos in absehbarer Zeit unwahrscheinlich macht. Zudem gilt in der deutschen Rentenpolitik der Grundsatz, dass auch das Langlebigkeitsrisiko abgesichert sein sollte. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb zeitlich unbegrenzter Rentenansprüche im Vordergrund steht.
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Wenn es um die Themen Ruhestandsversorgung und Altersarmut geht, wird meist pauschal von Rentnern und Pensionären gesprochen. Dass diese beiden Gruppen jedoch wirtschaftlich nicht viel gemein haben, zeigt eine Sonderauswertung des Mikrozensus. Für diese Datensammlung werden vom Statistischen Bundesamt regelmäßig an die 400.000 Haushalte zu verschiedenen Lebensaspekten befragt.
Betrachtet man Ruhestandshaushalte insgesamt, liegt die Armutsgefährdungsquote bei 16 Prozent. Dieser Wert entspricht in etwa dem der Gesamtbevölkerung. Während aber Rentner ein fast 20-prozentiges Altersarmutsrisiko haben, kommen die Beamten im Ruhestand auf weniger als 1 Prozent. Damit hat sich die Gefährdung der Rentner seit 2007 deutlich erhöht, denn damals lag das statistische Risiko bei 14 Prozent. Pensionäre hingegen können sich seit eh und je auf ihren Dienstherrn verlassen.
In dieser Diskrepanz zeigt sich, dass in der freien Wirtschaft tätige Arbeitnehmer – und Selbstständige sowieso – ihren Lebensabend vorausschauend planen sollten. Ohne private Vorsorge lässt sich der Lebensstandard in Zukunft nach Renteneintritt kaum noch halten.
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Seit 2014 mussten Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) von den Arbeitnehmern als Barlohn versteuert werden. Dies hat die Verbreitung des „Privatpatienten-Upgrades“ deutlich eingeschränkt, obwohl die Mehrheit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer laut Umfragen gern in den Genuss gesundheitlicher Zusatzleistungen käme.
Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bKV-Beiträge als Sachlohn gelten und damit für Arbeitnehmer steuerfrei sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass aus der Versicherung kein Anspruch auf Geldzahlungen resultiert. Damit wird es für Arbeitgeber wieder attraktiver, ihre Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels mit einem „Wohlfühlprogramm“ an sich zu binden.
Eine bKV kann verschiedene Leistungsbausteine umfassen, beispielsweise Chefarztbehandlung und Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten, Zuschüsse zu Zahnbehandlung und -ersatz, von den Krankenkassen nicht erstattete Vorsorgeuntersuchungen, Auslandsreiseschutz und/oder alternative Heilverfahren.
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Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig – und fuhr nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro.
Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.
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Das Wohl und Wehe der europäischen Konjunktur hängt nach wie vor zu einem großen Teil von der US-Wirtschaft ab. Diese wird momentan von vielen Experten in einer Spätphase des Konjunkturzyklus gesehen – also kurz vor einem Absturz. Die Wirtschaftspolitik der derzeitigen Regierung trägt bekanntermaßen nicht zu einer Beruhigung der Pessimisten bei, denn noch immer schwelen große Handelskonflikte mit China und auch mit der EU.
Eine Studie von J.P. Morgan gibt nun jedoch partiell Entwarnung: Erst ab dem dritten Quartal 2022 steigt ihr zufolge die Wahrscheinlichkeit eines Abschwungs in den USA auf über 50 Prozent. Die Analysten haben festgestellt, dass die Aufwärtsphasen in den letzten Jahrzehnten immer länger geworden sind. Zugleich wurden die Abschwünge schwächer. Die Studienautoren gehen davon aus, dass der nächste Konjunktureinbruch lediglich eine Rezession von rund 1,4 Prozent mit sich bringt. Im Gegenzug sei aber auch beim dann folgenden Aufschwung weniger Dynamik zu erwarten als früher. So könne sich das Plus in den ersten drei Jahren nach Beginn des nächsten Aufschwungs auf vergleichsweise bescheidene 7 Prozent summieren.
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